Individuelle Begleitung und Beratung bei Fragen rund um die Pflegebedürftigkeit und Pflegeversorgung
- Pflegegradantrag - Individuelle Vorbereitung auf die Begutachtung durch Medizinischen Dienst -
- Unterstützung und Begleitung bei Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse -
- Aufklärung und Beratung über die Leistungen der Pflegeversicherung (z.B.: Pflegegeld) -
- verpflichtende Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI -
- Pflegeschulung nach §45 SGB XI -
- unabhängige Pflegegutachten für Versicherte, Organisationen, Anwaltskanzleien oder Sozialgerichte -
- Case Management (Organisation der Pflegeversorgung und/oder Rehabilitation) -
Die meisten Leistungen werden im Rahmen der Pflegeberatung nach SGB XI von der Pflegekasse übernommen und somit für Sie kostenfrei!
Einzelne Leistungen erfolgen jedoch auf Privatrechnung. Gerne beraten wir Sie individuell zu den Kosten und Erstattungsmöglichkeiten.
Erfahren Sie mehr über meine qualitativ hochwertigen Dienstleistungen im Bereich der Pflegeberatung und Gutachten. Meine Expertise steht Ihnen zur Verfügung!
Ich berate vor Ort in ganz Bayern, Teilen Sachsen und Thüringen nach vorherige Absprache!
Online in ganz Deutschland!
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen (ab Pflegegrad 2) und zu Hause versorgt werden, sind verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche durch eine zugelassene Pflegefachkraft in Anspruch zu nehmen. Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig (empfehlenswert vor dem Höherstufungsantrag!) Diese Beratung dient der Qualitätssicherung und unterstützt pflegende Angehörige mit praktischen Tipps, Schulungen und Informationen zur Verbesserung der Pflege. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse
Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen haben Anspruch auf kostenlose Schulungen und Kurse durch eine zugelassene Pflegefachkraft. Diese Schulungen vermitteln praxisnahe Kenntnisse und Fähigkeiten zur häuslichen Pflege, angepasst an die individuelle Pflegesituation. Ziel ist die Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger sowie die Verbesserung der Pflegequalität. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.
Wenn Sie mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht einverstanden sind (z. B. bei Ablehnung eines Pflegegrades oder geringerer Einstufung als erwartet), können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich und begründet bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Im Widerspruch sollten man detailliert darlegen, warum die Entscheidung aus Ihrer Sicht nicht gerechtfertigt ist, und gegebenenfalls weitere Unterlagen (z. B. ärztliche Atteste, Pflegegutachten) beifügen.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Formulierung und Einreichung des Widerspruchs sowie bei der weiteren Korrespondenz mit der Pflegekasse.
Ich erstelle unabhängige Pflegegutachten und pflegefachliche Stellungnahmen für einzelne Pflegebedürftige sowie für Unternehmen. Diese Gutachten dienen der objektiven Einschätzung des Pflegebedarfs und der Pflegequalität.
Ob zur Unterstützung bei Widersprüchen gegen Pflegebescheide, zur Erstellung von Stellungnahmen im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen oder zur Qualitätssicherung in Pflegeeinrichtungen – meine Gutachten und Stellungnahmen basieren auf aktuellen pflegewissenschaftlichen Standards und langjähriger praktischer Erfahrung.
Gerne berate ich Sie persönlich zu Ihrem Anliegen und unterstütze Sie bei der Erstellung fundierter und belastbarer Dokumente.
Die Pflege von Kindern stellt besondere Herausforderungen dar und erfordert spezifisches Wissen und praktische Fähigkeiten. Ich biete speziell auf die Bedürfnisse pflegebedürftiger Kinder und ihrer Eltern zugeschnittene Pflegeberatungen und Pflegeschulungen an, sowie Beratungen zu Entlastungsmöglichkeiten im Alltag. Es ist wichtig, bereits vor dem Gutachten durch Medizinischen Dienst sich umfassend zu informieren!
Im Rahmen dieser individuellen Beratungen und Schulungen vermittle ich praxisorientierte Unterstützung, etwa zu Themen wie Mobilisation, Lagerung, Hygiene, Ernährung und Umgang mit Hilfsmitteln. Auch die Bewältigung emotionaler und sozialer Belastungen der Eltern steht im Fokus.
Mein Ziel ist es, Eltern in ihrer Pflegekompetenz zu stärken und gleichzeitig die Lebensqualität des Kindes zu fördern.
Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.
Das Case Management umfasst die individuelle Planung, Koordination und Organisation der Pflegeversorgung. Ich unterstütze Sie dabei, die passende häusliche oder stationäre Pflegeform zu finden und die notwendigen Schritte einzuleiten.
Dabei berücksichtige ich die persönlichen Bedürfnisse und die Pflegesituation und vermittle bei Bedarf Entlastungsangebote wie Haushaltshilfen, Betreuungskräfte oder Kurzzeitpflege. Zudem berate ich zu geeigneten Rehabilitationsmaßnahmen und kümmere mich um die Antragstellung und Organisation.
Mein Ziel ist eine lückenlose und effiziente Versorgung, die sowohl die pflegebedürftige Person als auch die pflegenden Angehörigen bestmöglich entlastet und unterstützt.
Ich erstelle unabhängige und fundierte Pflegegutachten im Auftrag der Sozialgerichte. Diese Gutachten dienen der fachlichen Beurteilung von Pflegebedarfen und pflegerischen Maßnahmen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten.
Als erfahrener Pflegeberater und Gutachter biete ich eine objektive und qualifizierte Einschätzung basierend auf aktuellen pflegewissenschaftlichen Standards und umfangreicher praktischer Expertise. Die Gutachten werden sorgfältig, nachvollziehbar und gerichtsfest erstellt, um eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für die Gerichte zu bieten.
Gerne stehe ich für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung.
Zufriedene Bestandskunden
Jahre Pflegeerfahrung und hohe Pflegeexpertise
Beratungen pro Jahr
Telefon: 004915566786329
E-Mail: kin.pflegeberatung@gmx.de
Adresse: Landkreis Bayreuth, 95482 Gefrees, Ochsenkopfstr. 3a
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